Dipl.-Ing. Georg Raeder übernimmt als vereidigter Sachverständiger bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern die Rolle eines „Helfers der Richter“, die den Sachverstand dieser Fachleute zu Rate ziehen.
Auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens kann er als Privatgutachter tätig werden und sich gutachterlich äußern zu
- erbrachten handwerklichen Leistungen
- noch zu erbringenden handwerklichen Leistungen.
Er kann z. B. zu Kostenvoranschlägen, Sanierungskonzepten, Zeit- und Restwertermittlungen im Zusammenhang mit handwerklichen Leistungen Stellung nehmen.
Begutachtungen
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstellt Georg Raeder Gutachten zu
- Pflasterbauweisen, Bituminösen Bauweisen
- Erd- und Kanalbau
- Kalkulation und Abrechnung
- Schiedsgutachten