Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unterliegt Georg Raeder nach der Sachverständigenverordnung der Schweigepflicht, sodass keine konkreten Fälle oder Ansprechpartner benannt werden können.
Die Auftraggeber für die Erstellung eines Gutachtens sind diverse Amts-, Land-, und Oberlandesgerichte, Baufirmen, Behörden, Privatpersonen, Architekten- und Ingenieurbüros.